Unterstützen Sie den Münsterbauverein Breisach e.V.

Der Münsterbauverein Breisach e.V. setzt sich seit vielen Jahren für die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung des Breisacher Münsters St. Stephan ein. Diese Aufgabe ist nur mit der Unterstützung vieler engagierter Menschen möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unsere Arbeit zu unterstützen. Jeder Beitrag – ob groß oder klein – hilft, das kulturelle und geistliche Erbe des Münsters für kommende Generationen zu bewahren.

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied im Münsterbauverein Breisach e.V. und unterstützen Sie die Arbeit des Vereins dauerhaft.
Der Mindestjahresbeitrag beträgt derzeit 20 €.
Als Mitglied erhalten Sie regelmäßig Informationen über die Aktivitäten des Vereins und die Maßnahmen am Breisacher Münster. Dazu gehört insbesondere die einmal jährlich erscheinende Informationsschrift „unser Münster“, die über Geschichte, Architektur und aktuelle Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen berichtet.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!
Download der Beitrittserklärung
2021-Beitrittserklärung.pdf

Spenden

Sie können die Arbeit des Münsterbauvereins auch mit einer einmaligen oder regelmäßigen Geldspende unterstützen.

Bankverbindungen

Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE30 6805 2328 0006 0005 09
BIC: SOLADES1STF
 
Volksbank Breisgau-Süd
IBAN: DE06 6806 1505 0000 0259 918
BIC: GENODE61IHR

Zuwendungsbestätigungen

Für Spenden ab 300 € stellen wir automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus.
Auf Wunsch kann diese selbstverständlich auch für kleinere Beträge erstellt werden.
Für Spenden unter 300 € genügt für steuerliche Zwecke in der Regel eine Kopie des Kontoauszuges als vereinfachter Zuwendungsnachweis.

Steuerliche Hinweise

Der Münsterbauverein Breisach e.V. ist wegen der Förderung des gemeinnützigen Zwecks
„Erhaltung und Ausbau des Breisacher Münsters“ nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land (Steuernummer 07039/08004) vom 26.11.2020 für den Veranlagungszeitraum 2017–2019 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis (bis 300 €)
Download:
 

Quelle: Münsterbauverein Breisach e.V.

 

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 € genügt für steuerliche Zwecke ein vereinfachter Zuwendungsnachweisgemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV. In diesem Fall reicht die Vorlage eines Kontoauszuges oder eines entsprechenden Zahlungsnachweises beim Finanzamt aus.
Der Münsterbauverein Breisach e. V. ist wegen der Förderung des gemeinnützigen Zwecks
„Erhaltung und Ausbau des Breisacher Münsters“ nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land(Steuernummer 07039/08004) vom 26.11.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017–2019 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.
Zuwendungsnachweis herunterladen:
 

Quelle: Münsterbauverein Breisach e.V.